Allgemeine Geschäftsbedingungen
Luxkrone Bau und Reinigung UG (haftungsbeschränkt) · Stand 05.10.2026
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner ist die Luxkrone Bau und Reinigung UG (haftungsbeschränkt), Hirtenstraße 12, 66606 St. Wendel, vertreten durch Geschäftsführer Saed Ishak, Amtsgericht Saarbrücken HRB 112457, E-Mail kontakt@luxkrone.de, Telefon +49 1520 9000500 (nachfolgend „Luxkrone“). Diese AGB gelten bei wirksamer Einbeziehung für Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
2. Leistungen
Leistungsumfang und Leistungsort ergeben sich aus dem angenommenen Angebot. Angeboten werden im jeweils rechtlich zulässigen Umfang Gebäudereinigung einschließlich Unterhalts-, Bauend-, Büro-, Glas-, Rahmen-, Gewerbe- und Treppenhausreinigung, Hausmeisterservice, Bautentrocknung, Bodenlegerarbeiten, Asphaltierungsarbeiten, Betonbohr- und Schneidearbeiten, Rohr- und Kanalreinigung, Kabelverlegung im Hochbau ohne Anschlussarbeiten, Einbau genormter Baufertigteile, Umzugs- und Entrümpelungsleistungen, Renovierungsvorbereitung sowie Vermittlung von Baudienstleistungen.
Leistungen, die besondere Zulassungen oder Qualifikationen erfordern, werden nur unter Erfüllung dieser Voraussetzungen übernommen. Ein Registereintrag allein ersetzt solche Voraussetzungen. Zusätzliche Leistungen und Preisänderungen werden vor ihrer Ausführung vereinbart; gesetzliche Änderungs- und Vergütungsrechte bei Bauverträgen bleiben unberührt.
3. Angebot und Vertragsschluss
Ein von Luxkrone als verbindlich bezeichnetes Angebot kann innerhalb seiner angegebenen Gültigkeitsfrist durch Unterzeichnung oder eindeutige Annahme per E-Mail oder WhatsApp angenommen werden. Eine abweichende Annahme bedarf der Zustimmung von Luxkrone. Bei einem ausdrücklich unverbindlichen Angebot kommt der Vertrag erst durch Bestätigung von Luxkrone zustande. Gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt. Vor der Annahme erhält der Kunde diese AGB und gegebenenfalls erforderliche Verbraucherinformationen.
4. Preise und Zahlung
Maßgeblich sind die vereinbarten Preise und Abrechnungsgrundlagen. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich anfallender Umsatzsteuer sowie vereinbarte zusätzliche Kosten ausgewiesen. Anfahrt, Material, Entsorgung und sonstige Zusatzkosten werden im Angebot benannt oder mit einer nachvollziehbaren Berechnungsgrundlage angegeben.
Die Schlussrechnung ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang zahlbar, jedoch nicht vor Eintritt der gesetzlichen Fälligkeit. Bei Werkleistungen setzt diese insbesondere die erforderliche Abnahme voraus. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Minderungsrechte bleiben erhalten. Bei wiederkehrenden Leistungen wird der Abrechnungszeitraum im Angebot festgelegt. Verzug und Verzugsfolgen richten sich nach dem Gesetz.
Je nach Auftrag kann eine gesonderte Vorauszahlungsvereinbarung von 20 % bis 40 % vorgeschlagen werden. Diese AGB begründen für sich allein keinen Vorauszahlungsanspruch. Höhe, sachlicher Grund, Fälligkeit und gegebenenfalls Absicherung müssen im konkreten Vertrag wirksam vereinbart werden. Gesetzliche Grenzen für Verbraucher und besondere Bauverträge bleiben maßgeblich. Geleistete Vorauszahlungen werden vollständig auf die Vergütung angerechnet. Gesetzliche Abschlagszahlungen richten sich nach dem Wert der nachgewiesenen Leistungen und den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen.
5. Mitwirkung und Zugang
Der Kunde ermöglicht den vereinbarten Zugang und informiert über bekannte Gefahren, empfindliche Oberflächen, besondere Hygienevorgaben und sonstige für die Leistung wesentliche Umstände. Die Bereitstellung von Wasser, Strom und Arbeitsflächen wird im Angebot geregelt. Schlüsselübergaben werden dokumentiert; überlassene Schlüssel werden sorgfältig verwahrt und nach Wegfall des Zwecks zurückgegeben.
6. Termine, Verschiebung und Absage
Verbindliche Termine werden im Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung festgelegt. Der Kunde wird gebeten, gewünschte Absagen oder Verschiebungen mindestens 48 Stunden vor dem Termin mitzuteilen. Ein Ersatztermin bedarf der Abstimmung. Diese organisatorische Frist beschränkt keine gesetzlichen Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrechte.
Allein aus einer späteren Mitteilung folgt keine pauschale Vertragsstrafe oder automatische Zahlung des gesamten Auftragswerts. Etwaige Vergütungs- oder Ersatzansprüche richten sich nach dem anwendbaren Gesetz; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden berücksichtigt, soweit gesetzlich vorgesehen. Vorauszahlungen werden mit tatsächlich bestehenden Ansprüchen verrechnet; ein Überschuss wird zurückgezahlt.
7. Wiederkehrende Leistungen und Kündigung
Beginn, Leistungsrhythmus, Vertragsdauer und ordentliche Kündigungsfrist werden im jeweiligen Angebot festgelegt. Eine automatische Verlängerung wird durch diese AGB nicht vereinbart. Fehlt eine wirksame Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei vorformulierten Verbraucherverträgen werden die gesetzlichen Grenzen für Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfristen eingehalten.
Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere aus wichtigem Grund und das Kündigungsrecht des Bestellers bei Werkverträgen, bleiben unberührt. Kündigungen können in Textform, etwa per E-Mail, erklärt werden, soweit nicht das Gesetz eine strengere Form verlangt. Insbesondere bedarf die Kündigung eines Bauvertrags der gesetzlichen Schriftform.
8. Abnahme, Mängel und Haftung
Soweit eine Werkleistung geschuldet wird, richtet sich die Abnahme nach dem Gesetz. Eine Leistung gilt nicht allein wegen Schweigens oder Nutzung als abgenommen. Die gesetzlichen Voraussetzungen einer Abnahmefiktion bleiben unberührt.
Der Kunde wird gebeten, Mängel zeitnah mitzuteilen und eine gesetzlich geschuldete Nacherfüllung zu ermöglichen. Für gewöhnliche Dienst- und Werkleistungen wird damit keine zusätzliche Ausschlussfrist geschaffen. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Luxkrone haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen; diese AGB enthalten keine zusätzliche Haftungsbegrenzung.
9. Besondere Leistungsarten
Entrümpelung: Zu entsorgende Gegenstände, ausgenommene Sachen, Entsorgungsweg und Kosten werden vorab abgestimmt. Der Kunde muss zur Verfügung über die Gegenstände berechtigt sein. Gefährliche oder unbekannte Stoffe erfordern eine gesonderte Prüfung und dürfen nur im zulässigen Umfang behandelt werden.
Umzug und Transport: Lade- und Zielort, Transportgut, Volumen, Zugang, Verpackung, Montage, Termine und besondere Wertgegenstände werden im Angebot erfasst. Es gelten die einschlägigen gesetzlichen Transportvorschriften. Erforderliche Haftungsinformationen sowie Hinweise zu Schadensanzeigen werden gesondert erteilt. Diese AGB führen keine zusätzliche Haftungsbegrenzung ein.
Bauleistungen: Umfang, Material, Ausführung und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen werden konkret vereinbart. Die VOB/B wird durch diese AGB nicht einbezogen. Bei Verbraucherbauverträgen werden die besonderen gesetzlich erforderlichen Informationen und Vertragsunterlagen gesondert bereitgestellt; die allgemeine Dienstleistungswiderrufsbelehrung ersetzt diese nicht.
Vermittlung: Wird ausschließlich eine fremde Leistung vermittelt, werden diese Rolle, der ausführende Vertragspartner und ein etwaiges Vermittlungsentgelt vor Vertragsschluss ausdrücklich benannt. Bei eigenen Leistungsversprechen bleibt Luxkrone Vertragspartner und verantwortlich, auch wenn Hilfspersonen eingesetzt werden.
10. Widerruf, Datenschutz und Streitbeilegung
Verbraucher werden bei Bestehen eines gesetzlichen Widerrufsrechts gesondert über dieses Recht und das Muster-Widerrufsformular informiert. Ein früher Leistungsbeginn wird nicht allein durch Annahme dieser AGB verlangt. Die gesonderte Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten; die Annahme der AGB ist keine pauschale Datenschutz-Einwilligung.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen; eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch die für Luxkrone wirtschaftlich günstigste ersetzt.